Die Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg jeweils bis zur Höchstgrenze objektbezogen; dementsprechend kann der darin geregelte Höchstbetrag (600.- €) nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei mehreren von den Klägern unterhaltenen Haushalten für …
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