Die Nichteinbeziehung der nach § 32d Abs. 1 EStG besteuerten Kapitalerträge in die Bemessung des Altersentlastungsbetrages ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht grundgesetzwidrig .
Der Gesetzgeber hat im Bereich des Steuerrechts einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, was die Auswahl des Steuergegenstandes und …
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