Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich -bejahend oder verneinend- im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte …
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