Die Leistungen eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers sind, soweit er sie an einen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger erbracht hat, gemäß § 4 Nr. 27 Buchst. b 2. Alternative UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sofern die Leistungen an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgeführt wurden, kann sich …
Lesen


















