Gewerblicher Grundstückshandel in einer Personengesellschaft

Das Entgelt für die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die den gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufzuteilen mit der Folge, dass der auf die Grundstücke im Umlaufvermögen entfallende Gewinn als laufender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt; Entsprechendes gilt bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils.

Gewerblicher Grundstückshandel in einer Personengesellschaft

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Mai 2007 – IV R 69/04