Die Rechtsfrage, ob die Ungleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften einerseits und Ehen bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften andererseits im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gegen das Grundgesetz, gegen Europäisches Vertragsrecht oder gegen internationales Recht verstößt, ist bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt.
Danach ist es verfassungsrechtlich …
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