Auch bei einem GmbH-Geschäftsführer streitet der Anscheinsbeweis nur dann für die Privatnutzung eines Dienstwagens, wenn der Wagen zur privaten Nutzung überlassen wurde. Fahrten im Interesse eines anderen Unternehmens stellen keine Privatfahrten dar, wenn der Gesellschafter die Fahrten gestattet.
Einnahmen sind …
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