Veruntreute Beträge sind kein Arbeitslohn. Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG.
Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. …
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