Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten einen (steuerpflichtigen) Betrieb gewerblicher Art, wenn sie ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungsverträge vermitteln und dafür von den privaten Krankenversicherungen einen Aufwendungsersatz erhalten.
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 29 Abs. 1 SGB IV), die …
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