Für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens ist das Finanzamt und nicht die Gemeinde zuständig.
Die Frage der Anrechenbarkeit der (hier: kanadischen) Quellensteuer fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes fällt, das den Steuermessbetrag nach …
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