Eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 2002 ist bei einerunterjährigen Veräußerung des einzigen Betriebsgrundstücks nicht zu gewähren.
Soweit § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 2002 die ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes fordert, ist …
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