Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden.
In einem jetzt vom Finanzgericht Köln entschiedenen Rechtsstreit machte die Klägerin bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 € für die …
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