Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Die Vergleichsrechnung nach § 31 EStG, bei der geprüft wird, ob das Kindergeld oder der Ansatz der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist, ist für jedes Kind einzeln durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn …

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Besteuerung von Rentennachzahlungen

Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, können nicht mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Sie müssen mit dem durch das Alterseinkünftegesetz normierten Besteuerungsanteil besteuert werden, wenn die Rentenzahlungen erst nach dem 1. Januar 2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses …

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Kirchensteuer und „fiktive Einkommensteuer“

Einwendungen gegen die Berechnung der “fiktiven” Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG als Grundlage für die Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber der zuständigen Kirchenbehörde und nicht im Verfahren gegen …

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Steuern auf Scheinrenditen aus Schneeballsystem

Für die Opfer von Schneeballsystemen kommen schlechte Nachrichten aus München: Wurden den Opfern Gutschriften aus angeblichen „Renditen“ erteilt, sind diese Beträge in weitem Umfang einkommensteuerpflichtig: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegen Gutschriften aus Schneeballsystemen bereits dann der Einkommensteuer, wenn …

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Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing – der Postbeamte und die Telekom

In „Outsourcing-Fällen“ sind Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern. Ein „Outsourcing-Fall“ liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Postbeamter unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status vorübergehend am bisherigen Tätigkeitsort einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen …

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Versorgungsbezüge bei 58er Regelung

Ermöglicht der Dienstherr zum Abbau von Personalüberhängen seinen Beamten, die das 58. Lebensjahr vollendet und den Höchstruhegehaltssatz erreicht haben, in Form einer Sonderurlaubsregelung unwiderruflich die Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung von 70 % der Besoldung bis zur Versetzung in den …

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