Zinsen, die der Gesellschafter einer GmbH nach Veräußerung der Beteiligung für ein Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung der im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen zahlt, können –jedenfalls nach der bis einschließlich 1998 geltenden Rechtslage– nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen …
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