Das ist bei der Umsatzsteuer 2013 zu beachten

Das Jahr 2013 hält für den Steuerzahler einige Änderungen in der Umsatzsteuer bereit. Im Bereich Gesundheitswesen, Sozialfürsorge und Vermietungen, sowie bei Rechnungen und in der Gesetzgebung zum Vorsteuerabzug sind die Änderungen dringend zu beachten.

Das ist bei der Umsatzsteuer 2013 zu beachten

 

Gesundheitswesen

Infektionshygienische Leistungen wie Heilbehandlungen weiten sich in der Umsatzsteuerbefreiung aus. Davon betroffen sind klinisch, aber auch ambulante Heilbehandlungen. Für ausgelagerte Verwaltungsaufgaben gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht, da es sich hierbei nicht um eine begünstigte Heilbehandlung handelt.

 

Betreuungsleistungen

Die Umsatzsteuerbefreiung für sozialnahe Betreuungsleistungen, aber auch privat-gewerbliche Leistungen die nah mit der Sozialfürsorge verbunden sind wird erweitert. Eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung für betreuende und pflegende Leistungen, sowie die Vormundschaft sind im Jahressteuergesetz 2013 als Änderung zu betrachten.

 

Leistungen in der Ortsregelung

Bei Leistungen an unternehmerische und nicht unternehmerische juristische Personen besteht die Umsatzsteuerpflicht an dem Ort, an dem die Umsätze erwirtschaftet wurden. Der Leistungsort ist hierbei vom Sitz der Person abhängig. Eine andere Regelung gilt nur, wenn die Leistung nachweislich für den privaten Bedarf des Personals erbracht wird. Die geplante Gesetzesänderung beruht auf der aktuellen Verwaltungsauffassung.

 

Langfristige Vermietungen an Privatpersonen

Während die Vermietung von Sportbooten bisher am Ort des Verleih versteuert werden musste, tritt 2013 eine neue Regelung in Kraft. Ist der Mieter eine nicht unternehmerische Privatperson, wird die Umsatzsteuer am Ort der Privatperson fällig. Dies gilt ebenso für die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln, bei denen der Empfänger ebenfalls eine nicht unternehmerische Person ist.

 

Neue Regelung für Blinde

Blinde die nicht mehr als zwei Mitarbeiter beschäftigen sind von der Umsatzsteuer befreit. Während bisher nur ein Ehegatte nicht als direkter Arbeitnehmer angerechnet wurde, weitet sich die Regelung nun auch auf den eingetragenen Lebenspartner aus. Die neue Regelung besagt, dass der Lebenspartner und zusätzlich zwei Arbeitnehmer nicht zur Umsatzsteuerpflicht eines blinden Unternehmers führen.

 

Vorumsätze bei Ambulanzflügen

Der Ausschluss der Umsatzsteuerbefreiung gilt ab 2013 nicht mehr nur für inländische Ambulanzflüge. Auch im internationalen Krankentransport auf dem Luftweg gilt die neue Regelung. Dies betrifft vor allem Ambulanzflüge mit grenzüberschreitenden Transporten.

 

Auslandsansässigkeit

Bisher galt ein Unternehmer nicht als ausländisch ansässig, wenn sich sein Wohnsitz in Deutschland, die Niederlassung des Unternehmens aber im Ausland befand. Die Änderung zur Besteuerung ausländischer Unternehmen tritt ab 2013 in Kraft und gilt für Unternehmer, die trotz deutschem Wohnsitz ihr Unternehmen oder die Geschäftsleitung im Ausland führen.

 

Recht für Rechnungsstellung

Bei der Rechnungsstellung gilt künftig die Gesetzgebung des Landes, in welchem der Rechnungsempfänger mit einer Niederlassung oder per Wohnsitz ansässig ist Ebenso müssen aus der Rechnung gesonderte Dienstleistungen wie Reisen direkt als Sonderregelung für Reisebüros deklariert sein.

Der Anspruch auf vorsteuerliche Leistungen innergemeinschaftlicher Erwerbe wird im Jahr 2013 eingeschränkt. Die Freistellung von Bildungsleistungen in der Mehrwertsteuer wurde nach Diskussionen von Sachverständigen zurückgenommen, da diese von einem hohen Aufwand im Vollzug behaftet waren.

Nützliche Information zum Thema Umsatzsteuer finden Sie auch unter die-gehaltsabrechnug.de