Bilanzierung noch nicht wieder verausgabter Franchisenehmer-Werbebeiträge

Von Franchisenehmern in einen “gemeinsamen Werbeetat” eingezahlte und zum Bilanzstichtag noch nicht verbrauchte zweckgebundene Werbebeiträge zur Finanzierung der dem Franchisegeber obliegenden überregionalen Werbung sind beim Franchisegeber erfolgsneutral zu behandeln.

Bilanzierung noch nicht wieder verausgabter Franchisenehmer-Werbebeiträge

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. August 2007 – X R 59/04