Betriebsverpachtung trotz Gebäudeumbaus

Die für die Ausübung des Verpächterwahlrechts erforderliche Absicht der Wiederaufnahme umfasst den Betrieb in dem Zustand, in dem sich das Unternehmen befand, als die letzte werbende Tätigkeit eingestellt wurde.

Betriebsverpachtung trotz Gebäudeumbaus

Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. Februar 2007 – IV R 65/01