Beteiligungserwerb gegen Zuzahlung

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver Ausgleichsposten auszuweisen sein.

Beteiligungserwerb gegen Zuzahlung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. April 2006 – I R 49, 50/04