Das Bundesverfassungsgericht hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die Daten der aus „dubiosen Quellen“ stammenden lichtensteinischen Steuer-CDs im Rahmen von Steuerstrafverfahren verwendet werden. So blieb jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg, die sich gegen die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung …
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