Die Masche ist altbewährt, nur das „Gebührenobjekt“ hat sich geändert: war es bisher die Handelsregistereintragung, ist es nun die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

In letzter Zeit erhalten Unternehmen immer häufiger Schreiben, in denen der Anschein erweckt wird, sie sollen für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Gebühr bezahlen. In den bekannt gewordenen Fällen werden insbesondere neu gegründete Firmen angeschrieben. Die Absender der Schreiben befanden sich dabei regelmäßig im Ausland.
Daher kann es nicht oft genug gesagt werden: Unternehmen müssen für Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Gebühr bezahlen!
Die Erteilung der USt-IdNr. ist in jedem Fall kostenfrei.
Die Vergabe erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern. In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNrn., die Finanzämter übermitteln dann diese Anträge intern an das BZSt.
Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen.




