Prozessurteil statt Sachurteil

Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel[1]. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde[2].

Prozessurteil statt Sachurteil

Der Verfahrensfehler hat zur Folge, dass die Vorentscheidung ohne sachliche Nachprüfung aufzuheben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen ist (§ 116 Abs. 6 FGO).

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 19. September 2017 – IV B 85/16

  1. BFH, Beschlüsse vom 05.11.2007 – IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248; und vom 25.03.2015 – V B 163/14[]
  2. BFH, Beschluss vom 25.03.2015 – V B 163/14[]