Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen[1].

Die Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das Finanzgericht aus einem Indiz, das es in seine Gesamtbetrachtung einbezieht, den falschen Schluss zieht.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Mai 2009 – IX R 46/08
- Bestätigung von BFH, Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409[↩]




