Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung ist neben der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO jedenfalls gegen abänderbare Entscheidungen des Gerichts statthaft .
Dies ist etwa bei Gegenvorstellungen gegen Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidungen der Fall.
Als außerordentlicher Rechtsbehelf setzt sie substantiierte Darlegungen des …
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