Ein Versorgungsunternehmen, das von der Stadt mit der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen beauftragt ist, hat keinen Anspruch auf Entlastung von der auf den von ihm dafür bezogenen Strom zu zahlenden Steuer. Denn dieses Unternehmen ist nicht der (Primär-)Nutzer des Stroms, was …
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