Ein Umtausch stellt keine entgeltliche Lieferung dar.
Kommt es daher aus Gründen der Nacherfüllung für eine mangelhafte – entgeltliche – Warenlieferung zu einer Ersatzlieferung, ist dem Käufer ein Vorsteuerabzug aus einer für die Ersatzlieferung erteilten Rechnung zu versagen.
Dies steht …
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