Bei der dauerhaften Überlassung eines Grundstücks als Grünausgleichsfläche an die Gemeinde liegt keine Vermietung oder Verpachtung vor.
Gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG ist u.a. die Bestellung von dinglichen Nutzungsrechten, zu denen auch die entgeltliche Einräumung einer beschränkt …
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