Wegen des umsatzunabhängigen Solidarbeitrag pharmazeutischer Unternehmen an die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine wegen umsatzunabhängigem Solidarbeitrag pharmazeutischer Unternehmen an die gesetzlichen Krankenkassen.
Nach Art. 2 Abs. 2 des Entwurfs vom 16.10.2001 für ein „Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung …
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