Ein Transportunternehmen kann die Vorsteuern aus Rechnungen eines bei ihm eingesetzten Subunternehmers nicht abziehen, wenn dieser ausschließlich für eine Firma tätig ist und über kein eigenes Fahrzeug verfügt. Es fehlt insoweit mangels Selbständigkeit des Fahrers an der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Unternehmereigenschaft.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.10. 2007 – 10 K 6376/03




