StraBEG oder Selbstanzeige?

Die strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG und die Selbstanzeige nach § 371 AO konnten wahlweise erfolgen; bei Rechtserheblichkeit der Wahl muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der strafbefreienden Erklärung nach Form und Inhalt vollständig erfüllt sind.

StraBEG oder Selbstanzeige?

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Juni 2007 – VIII R 99/04