23:50 – und die übliche Telefaxversendungszeit

Beachtet eine Beschwerdeführerin (oder ihr Prozessbevollmächtigter) bei der Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes kurz vor Mitternacht nicht die übliche Versendungszeit für ein Telefax, liegt hierin ein die Wiedereinsetzung ausschließendes schuldhaftes Fristversäumnis.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Frist …

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