Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen (Sondertilgungen) sind keine Schuldzinsen. Sie können deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen .
Dies gilt erst recht, wenn die Vermieterin noch keine Sonderleistungen auf die in Euro gestiegenen …
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