Keine häusliche Arbeitsecke

Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung …

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Keine Werbungskosten für die Pilotenausbildung

Aufwendungen für das Absolvieren einer Flugschule mit dem Ziel, bei einer bestimmten Fluggesellschaft als Pilot beschäftigt zu werden, können nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg steuerlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zwar ist es grundsätzlich möglich, Kosten, die …

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Schuldzinsen zur Beteiligungsfinanzierung

Im Jahr 2001 zur Finanzierung der Aufstockung einer GmbH-Beteiligung geleistete Schuldzinsen sind auch dann in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehbar, wenn die GmbH im Jahr 2001 keine offenen Gewinnausschüttungen vorgenommen hat. Das Halbabzugsverbot …

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Teilweise berufliche Auslandsreise

Immer wieder Anlass zum Streit mit dem Finanzamt bilden die Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Auslandsreise: Können derart gemischt veranlasste Aufwendungen aufgeteilt werden?

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich …

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Aufgabeaufwendungen

Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen.…

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Fahrten zu Orchesterproben

Als steuermindernde Werbungskosten können Aufwendungen eines Lehrers für Fahrten zu Orchesterproben bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht abgezogen werden, da sie keine Fortbildungskosten sind.

So die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Schullehrers und Fachlehrers …

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Altersvorsorgebeiträge 2005

Beiträge zur Altersvorsorge, die in 2005 gezahlt wurden, sind nach Ansicht des Finanzgerichts Köln keine vorweggenommenen Werbungskosten, die in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden können, obwohl sie zukünftig zu steuerpflichtigen Alterseinkünften führen.…

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(Werbungs-)Kosten fürs Priesterjubiläum

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht.

Davon ist auszugehen, wenn …

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