Messekataloge fallen unter die in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a genannten Erzeugnisse des graphischen Gewerbes, die nicht überwiegend Werbezwecken dienen.
Messekataloge enthalten allgemeine Informationen über Öffnungszeiten u.ä., Werbe-Anzeigen, ein alphabetisches …
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