Beim Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht entschied, der existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz in der für das für das …
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