Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) ist nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.
Einem solchen Wechsel von …
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