Gleitende Vermögensübergabe

Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der gleitenden Übergabe von Privatvermögen können grundsätzlich auch weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1.01.2008 vereinbart worden ist und wenn die Voraussetzungen von § 52 Abs. 23e Satz 2 …

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