Seit 2003 wird gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen eine Steuerermäßigung von höchstens 600 ? gewährt. Mit Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass unter …
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