Es stellt keine Anschaffungskosten dar, wenn ein Gesellschafter der GmbH neues Eigenkapital zuführt, um Sicherheiten abzulösen.
In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war der Gesellschafter an der GmbH zu mehr als 1% beteiligt. Für Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft stellte …
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