Ob eine entgeltliche Leistung durch einen Unternehmer erbracht wird, richtet sich umsatzsteuerrechtlich nach § 2 UStG.
Die Beurteilung einer Tätigkeit nach sozialversicherungsrechtlichen oder nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen in sozial- oder arbeitsrechtlichen Entscheidungen entfaltet keine Bindungswirkung für die Beurteilung der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft …
Lesen

