Die BAföG-beziehende Lebensgefährtin

Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den …

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Unterhaltsleistungen ins Ausland

Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige nur bei umfassenden und vollständigen Angaben steuerlich berücksichtigungsfähig. Dies umfasst sowohl Angaben zur Bedürftigkeit der unterstützten Angehörigen – einschließlich deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen – wie auch Nachweise zu den erfolgten Zahlungen.

In einem …

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Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind

Ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, muss ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei …

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Unterhalt für in Italien lebenden Angehörigen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer ihm oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8.004 EUR im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ …

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Aussagekraft einer amtlichen Unterhaltsbescheinigung

Klagen wegen der Nichtanerkennung von Unterhaltsaufwendungen für im Ausland wohnende nahe Angehörige beschäftigen häufig die Finanzgerichte. So hatte das Finanzgericht Düsseldorf über einen Fall zu entscheiden, in dem die Kläger Aufwendungen für nahe Angehörige in Serbien als außergewöhnliche Belastung geltend …

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Unterhaltszahlungen in die Türkei

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer ihm oder seinem Ehegatten gegenüber nach inländischen Maßstäben gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, für die weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf Kindergeld hat und die kein oder nur ein geringes Vermögen …

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