Die Durchführung von Kanutouren ist umsatzsteuerpflichtig. Eine Umsatzsteuerfreiheit tritt auch dann nicht ein, wenn die Kantouren für Schulklassen durchgeführt wird. Der Bundesfinanzhof urteilte hierzu, dass es sich bei solchen für Schulen durchgeführten Kantouren nicht um eine „Aufnahme“ der Jugendlichen für …
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