Streitwert in Gewerbesteuersachen

Streitwerte für die Streitgegenstände „Gewerbesteuermessbescheide“ sind auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 GKG nach der Differenz zwischen festgesetztem und begehrtem Steuermessbetrag, vervielfältigt mit dem für das jeweilige Jahr geltenden Hebesatz der zuständigen Gemeinde, zu ermitteln .

Ein Bescheid …

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Streitwert für einen Freistellungsbescheid

Für Klagen auf Erteilung eines Spendenbescheides ist der Streitwert mit dem zu erwartenden durchschnittlichen Spendenaufkommen des Klägers anzusetzen.

In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des …

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