Auch im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig , wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall …
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