Grundsteuererlass bei Minderung des Mietertrags

Der Erlass der Grundsteuer wegen einer Minderung des Rohertrags gemäß § 33 Abs. 1 GrStG setzt – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltugnsgerichtshofs Baden-Württemberg – nicht voraus, dass die Ertragsminderung auf atypischen und vorübergehenden Umständen beruht.

Die Frage, ob der …

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Erlass von Nachzahlungszinsen

Es ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, dass eine Umsatzsteuernachforderung auch dann der Vollverzinsung nach § 233a AO unterliegt, wenn die Steuererhöhung –wie im Streitfall– allein darauf beruht, dass der Steuerpflichtige nachträglich auf die Steuerfreiheit der von ihm erbrachten Leistungen verzichtet …

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Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich jetzt der Auffassung des Bundesfinanzhofes in München angeschlossen, dass ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt, sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen nicht …

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