In einem Versorgungsvertrag vereinbarte Altenteilleistungen können nicht als Sonderausgaben für die Altenteilleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden, wenn sie erstmals nach Abschluss eines geänderten Vertrages, mit dem jedoch kein Vermögen mehr übertragen wird, vollständig wie …
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