Scheidungskosten sind nicht außergewöhnlich belastend

Die durch ein Ehescheidungsverfahren entstandenen Prozesskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG).

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer …

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Scheidungsfolgekosten – als außergewöhnliche Belastung

Scheidungsfolgekosten als Zivilprozesskosten stellen im Rahmen der Einkommensteuer keine außergewöhnliche Belastung dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in …

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Das englische Scheidungsfolgeverfahren – und die außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem Recht können nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastungen darstellen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes , …

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Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren wegen Streitigkeiten über Hausrat, Trennungsunterhalt und über das Umgangsrecht entstanden sind, können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, …

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Grunderwerbsteuer bei der Scheidung

Vereinbaren Ehegatten zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit ihrer Scheidung, dass sie vorerst Miteigentümer des weiterhin von einem Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzten Wohnhauses bleiben, und erhält der nutzende Ehegatte ein notariell beurkundetes Ankaufsrecht für den Miteigentumsanteil des …

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Scheidungsfolgekosten – und ihr Abzug als außergewöhnliche Belastung

Scheidungsfolgekosten sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang …

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Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, die ausschließlich Scheidungsfolgesachen außerhalb des zwangsverbundes (hier: Kindes- und Trennungsunterhalt sowie Zugewinnausgleich) betreffen, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse …

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