Wird eine verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO infolge einer Gesetzesänderung rückwirkend entwertet, ist ein Billigkeitserlass (§§ 163, 227 AO 1977) nicht aus Gründen des grundrechtlichen Vertrauensschutzes geboten.
In einer jetzt vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde …
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