Revisionsgrund: Divergenz

§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das Finanzgericht in einer bestimmten entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Meinung vertritt als ein anderes Gericht und dass das angefochtene Urteil auf dieser Divergenz beruht. Insbesondere muss es sich …

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Knappe Urteilgründe

Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist, § 119 Nr. 6 FGO.

Ein solcher Verfahrensmangel liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz …

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