In einem aktuellen Urteil musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung nehmen, ob Aufwendungen für einen Rechtsanwalt und für die Einschaltung eines Detektivs im Zusammenhang mit einem angestrebten, Unterhaltszahlungen betreffenden Prozess bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können.…
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