Eine Pensionsrückstellung darf in der Bilanz einer Kapitalgesellschaft -neben weiteren Voraussetzungen- nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und sie eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthält (§ …
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